Studia Paradyskie

ISSN: 0860-8539     eISSN: 2956-4204    OAI    DOI: 10.18276/sp
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Die Phasen der Textüberprüfung

In Sorge um die hohe Qualität der veröffentlichten Texte unterliegen alle eingereichten Arbeiten einer dreistufigen Überprüfung.

Die erste Stufe, auf redaktioneller Ebene, beinhaltet eine allgemeine Bewertung der Übereinstimmung des vorgeschlagenen Textes mit dem Profil der Zeitschrift sowie die Feststellung, ob die vom Autor bereitgestellte Computerdatei die Kriterien der Anonymität erfüllt.

In der zweiten Stufe bewertet die Redaktion die inhaltliche Qualität des Textes und trifft die Entscheidung, ihn zur Begutachtung zu senden oder abzulehnen (möglicherweise kann der Autor auf dieser Stufe gebeten werden, notwendige Korrekturen vorzunehmen). Die Redaktion bewertet auch, ob der Text ausreichend originell und interessant ist. Falls nicht, kann der Artikel ohne weitere Überprüfung abgelehnt werden.

In der dritten Stufe unterliegt der Text einer "doppelt blinden" Begutachtung.

Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung trifft der Chefredakteur.

Die Grundsätze für die Durchführung von Rezensionen

Wissenschaftliche Artikel werden zwei unabhängigen Gutachtern übermittelt, die Experten auf ihrem Gebiet sind. Die Redaktion bemüht sich nach Kräften, sicherzustellen, dass der Gutachter keine Interessenkonflikte mit dem Autor hat, insbesondere:

- direkte persönliche Beziehungen (Verwandtschaft, rechtliche Beziehungen)
- berufliche Abhängigkeitsbeziehungen
- direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren vor der Gutachtenerstellung.

Zu diesem Zweck füllt der Gutachter unter anderem eine entsprechende Erklärung aus.

Wissenschaftliche Artikel werden vertraulich und anonym begutachtet (doppelt-blinded Review-Prozess). Die empfohlene Zeit für die Erstellung und Übermittlung einer Gutachtens des wissenschaftlichen Artikels an die Redaktion beträgt 30 Tage.

Wir halten uns an die folgenden Gutachterregeln:

- Artikel werden ohne den Namen des Autors übermittelt (Autoren sollten im Text darauf verzichten, Hinweise zu geben, die den Leser auf ihre anderen Arbeiten verweisen; solche Anmerkungen können im Anpassungsstadium hinzugefügt werden).
- Gutachter bleiben für den Autor anonym.
- Die Redaktion behält sich das Recht vor, den Text bei festgestellten formalen oder inhaltlichen Unregelmäßigkeiten an einen weiteren Gutachter weiterzuleiten.

Jeder Gutachter wählt in der Schlussfolgerung des Gutachtens eine der folgenden Optionen:

- Der Text kann ohne Änderungen veröffentlicht werden.
- Nach Anwendung der vom Gutachter vorgeschlagenen Änderungen erfordert der Text keine erneute Begutachtung und kann veröffentlicht werden.
- Der Text sollte gemäß den Anmerkungen des Gutachters überarbeitet und erneut begutachtet werden.
- Der Text sollte nicht veröffentlicht werden.

Bei Erhalt von mindestens einem negativen Gutachten wird der Text an einen weiteren Gutachter gesendet. Bei Erhalt von zwei negativen Gutachten wird der Text nicht veröffentlicht.

Unabhängig von den Schlussfolgerungen der Gutachter wird der Autor über den Inhalt der Gutachten informiert und kann sich dazu äußern. Wenn der Autor feststellt, dass einige Anmerkungen der Gutachter unberechtigt sind, kann er die Redaktion informieren. Die Redaktion bewertet dann die Argumentation des Autors und informiert ihn über das Ergebnis dieser Bewertung.

Im Falle von erforderlichen Korrekturen übermittelt der Autor innerhalb der festgelegten Frist den überarbeiteten Manuskript an die Redaktion, wobei die Korrekturen in roter Schrift hervorgehoben sind. Die Redaktion überprüft dann, inwieweit der Autor die Anmerkungen der Gutachter berücksichtigt hat. Bei Nichtberücksichtigung aller Anmerkungen der Gutachter und fehlender Stellungnahme dazu wird der Text abgelehnt.